In den zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Banken über die Berechtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablöse des Immobiliendarlehens stärkt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main die Position der Darlehensnehmer.
I. Angaben zur Berechnung unzureichend
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020, Az.: 17 U 810/19, entschieden, dass die Angaben der Commerzbank zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrag „nicht den gesetzlichen Anforderungen“ genügen, weil sie nicht „klar, prägnant, verständlich und genau“ seien. Die Leistung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von € 21.544,15 erfolgte nach Auffassung des Gerichts daher zu Unrecht und kann von den Darlehensnehmern zurückgefordert werden. Eine Zahlungsverpflichtung an die Bank habe nicht bestanden.
II. Verträge ab dem 21. März 2016 betroffen
Das Urteil betrifft Verträge der Commerzbank, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden. Nach einem Bericht des Handelsblatts sollen etwa 95.000 Kreditverträge betroffen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank hat mitgeteilt, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt zu haben.
Nach den Erfahrungen von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, enthält eine Vielzahl von Kreditverträgen verschiedener Banken unzureichende Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. „Das Urteil des OLG Frankfurt a.M. könnte die Grundlage für eine Vermeidung oder der Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen in vielen tausenden Fällen bilden“, so Rechtsanwalt Dr. Meschede.
III. Lassen Sie sich vom Fachanwalt beraten
Sofern Sie sich zu der Rechtmäßigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten beraten lassen wollen, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede gemeinsam mit einem erfahrenen Team von sechs Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne mit Rat und Tat zu Verfügung.
Nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net
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