Der Widerruf des Autokredits eröffnet vielen Autobesitzern die Möglichkeit der lukrativen Rückgabe ihres PKW. Nun liegt auch das erste Urteil gegen die Hyundai Bank vor. Das Landgericht Wuppertal hat die Hyundai Capital Bank Europe mit Urteil vom 31. Juli 2019 (Az. 3 O 22/19) zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages verpflichtet.
Das Urteil
Der Kläger hatte im Oktober 2017 einen Darlehensvertrag für den Kauf eines Hyundai i40 mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Erst ein Jahr später erklärte er den Widerruf, weil die 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund einer mangelhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen habe. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Der Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet den verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren.
Die Folge des wirksam erklärten Widerrufs: der Kläger hat einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Zahlungen und der an die Hyundai Capital Bank Europe geleisteten Anzahlung. Den finanzierten Pkw kann der Kläger im Gegenzug an die Bank zurückgeben.
Erfolgschancen abhängig von Bank und Gerichtsort
Das Urteil des LG Wuppertal reiht sich in eine lange Liste von verbraucherfreundlichen Urteilen ein. Allerdings entscheiden die Gerichte deutschlandweit sehr unterschiedlich. Auch die Autokreditbanken können sich auf eine Vielzahl von Urteilen zu ihren Gunsten stützen. „Der Erfolg einer Klage hängt stark von der Deutlichkeit des Fehlers im Kreditvertrag ab. Einige Banken haben sorgfältiger gearbeitet als andere“, erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zudem sind sich die Gerichte bei der Beurteilung von Vertragsinhalten nicht einig. „Ein Beispiel sind die Kreditverträge der BMW Bank. Während das Landgericht Ravensburg die BMW Bank kürzlich zur Rückabwicklung eines Autokreditvertrages aufgrund Widerrufs verurteilt hat, erkennen das Landgericht und das Oberlandesgericht München – am Sitz der BMW Bank – derzeit keine Mängel in den Verträgen“, so Dr. Meschede weiter.
Beratung durch Fachanwalt einholen
Der Widerruf eines Autokreditvertrages sollte daher gut überlegt sein. Bevor ein kostenintensiver Prozess angestrengt wird, der wenig Aussicht auf Erfolg hat, sollte Rechtsrat bei einem auf Autokredite spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eingeholt werden. Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf haben bereits mehrere Hundert Autokreditverträge geprüft und zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfolge erstritten. Sie werden sowohl von der gemeinnützigen Verbraucherinformation finanztip.de als auch von der Stiftung Warentest als hilfreiche Anwälte empfohlen. Vom Handelsblatt wurden sie im Jahr 2019 wiederholt zu den besten Anwälten Deutschlands im Kapitalmarktrecht gekürt. Gerne stehen wir interessierten Autobesitzern mit unserer Erfahrung zu Verfügung.
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