Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer

angestellte Rechtsanwältin

Rechtsgebiete

Kapitalanlagerecht
Verbraucherkreditrecht

Sprachen

Englisch
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Kontakt per E-Mail:

sommermeyer(at)mzs-recht.de

Frau Sommermeyer berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt hierbei auf der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilien- und Lebensversicherungsfonds, beteiligt haben. Zudem vertritt Frau Sommermeyer Investoren, die Zertifikate erworben haben und Ansprüche gegen die an dem Erwerb Beteiligten durchsetzen möchten.

Vita

Stefanie Sommermeyer, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Ihr Referendariat absolvierte sie in Kleve. Frau Sommermeyer ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst in einer mittelständischen Kanzlei im Bereich Verbraucherkreditrecht tätig. Seit 2010 ist Frau Sommermeyer angestellte Rechtsanwältin bei mzs Rechtsanwälte. Den theoretischen Teil ihrer Ausbildung zur „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ hat Frau Sommermeyer bereits erfolgreich abgeschlossen. 

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein (ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht)

Düsseldorfer Anwaltverein

Publikationen

  • „Aufklärungspflicht der Bank über ihre Verkäufereigenschaft bei einem Festpreisgeschäft“, Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 4.5.2011
    (13 U 165/10), in: EWiR 2011, 481 f.

  • „Nachbelehrung über das Widerrufsrecht nur bei erkennbarem Bezug zur früheren Vertragserklärung“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.2.2011
    (XI ZR 148/10), in: EWiR 2011, S. 371 f.

  • „Lehman-Zertifikate: Widerrufsrecht nach den Vorschriften über den Fernabsatz“, Anmerkung zu LG Krefeld, Urteil vom 14.10.2010 (3 O 49/10), in: VuR 2011, S. 20 f.


 
* angestellte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt