angestellte Rechtsanwältin

Kapitalanlagerecht
Verbraucherkreditrecht
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Frau Sommermeyer berät Investoren bei der Rückabwicklung fehlgeschlagener Kapitalanlagen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt hierbei auf der Vertretung von Investoren, die sich an geschlossenen Fonds, insbesondere Immobilien- und Lebensversicherungsfonds, beteiligt haben. Zudem vertritt Frau Sommermeyer Investoren, die Zertifikate erworben haben und Ansprüche gegen die an dem Erwerb Beteiligten durchsetzen möchten.
Stefanie Sommermeyer, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Ihr Referendariat absolvierte sie in Kleve. Frau Sommermeyer ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und war zunächst in einer mittelständischen Kanzlei im Bereich Verbraucherkreditrecht tätig. Seit 2010 ist Frau Sommermeyer angestellte Rechtsanwältin bei mzs Rechtsanwälte. Den theoretischen Teil ihrer Ausbildung zur „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ hat Frau Sommermeyer bereits erfolgreich abgeschlossen.
Deutscher Anwaltverein (ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht)
Düsseldorfer Anwaltverein
* angestellte/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
„Aufklärungspflicht der Bank über ihre Verkäufer-
eigenschaft bei einem Festpreisgeschäft“
EWiR-Urteilskommentierung von OLG Köln 13 U 165/10
August 2011
Autor: Stefanie Sommer-
meyer
„Nachbelehrung über das Widerrufsrecht nur bei erkennbarem Bezug zur früheren Vertragserklär-
ung“
EWiR-Urteilskommentierung von BGH XI ZR 148/10
Juni 2011
Autoren: Stefanie Sommer-
meyer/Pascal John