In dem Anlageskandal P&R versuchen geschädigte Anleger auf allen erdenklichen Wegen ihr verlorenes Kapital zurück zu holen. Wenigstens ein Teil des Kapitals wird womöglich aus den Insolvenzverfahren der P&R-Gesellschaften zurückfließen. Diese Hoffnung schürt jedenfalls die Post des Insolvenzverwalters Jaffé, welche seit dem Frühjahr an die Insolvenzgläubiger versandt wird. Darin teilt er mit, dass sein Team bislang 110 Millionen Euro an Vermögenswerten sichern konnte.
Viele Anleger fordern Schadensersatz vom Anlagevermittler
Trotz einer möglichen Insolvenzausschüttung wird der Schaden beim einzelnen Anleger vermutlich beträchtlich sein. Daher machen viele Anleger parallel zum Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche bei den Anlagevermittlern oder Finanzberatern geltend, welche ihnen die Container-Direktinvestments empfohlen und nicht auf die bekannten Risiken der Beteiligung hingewiesen hatten.
Fehlende Risikoaufklärung?
Vor allem das – letztlich eingetretene – Risiko einer Insolvenz von P&R – war sämtlichen Investitionen immanent. Manch Anlageberater relativierte dieses Risiko mit der Aussage, dass „dem Anleger in diesem Fall immerhin noch das Eigentum am Container verbleibt“. Diese Aussage dürfte allerdings falsch gewesen sein. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass der Anleger nicht Eigentümer der Container geworden ist. Sollte sich diese Wertung durchsetzen, für was Einiges spricht, droht den Anlegern ein weiteres Risiko: Steuernachforderungen. Einige Finanzbehörden sollen bereits Steuerbescheide rückwirkend dahingehend geändert haben, dass die steuerliche Abschreibung der P&R-Containeranlagen nachträglich versagt wird. Die Finanzbehörden sollen dies damit begründen, dass die P&R-Investoren nicht Eigentümer der Container geworden sind. Einkünfte aus den Containerinvestments würden in der Folge als „sonstige Einkünfte“ qualifiziert, was dazu führt, dass die Abschreibungs-Möglichkeit entfällt. Die Anleger haben daher mitunter hohe Nachforderungen seitens des Fiskus zu fürchten.
Aber selbst wenn der Anleger nach dem Vertragskonstrukt Eigentümer der Container werden sollte, tritt ein anderes Risiko zu Tage: Als Eigentümer könnte er unter Umständen zu weiteren Zahlungen – etwa für Standkosten oder Versicherung seiner Container – verpflichtet sein. Die Finanzberater hatten diese Haftungsrisiken in der Regel nicht auf dem Schirm.
Ein weiteres Risiko der P&R-Investments betrifft die in späteren Verträgen unterbliebene Verpflichtung zum Rückkauf durch P&R. In alten Verträgen war diese Rückkaufverpflichtung noch geregelt worden: P&R hatte sich dazu verpflichtet, den Container am Ende der Laufzeit zurückzukaufen und der Rückkaufpreis wurde der Höhe nach festgelegt. In späteren Verträgen, ausgerechnet in denen, die von der Insolvenz betroffen sind, findet sich diese Verpflichtung nicht mehr. In der Folge besitzt der Anleger bei diesen Verträgen praktisch keinerlei Gewissheit mehr, ob und in welcher Höhe ein Kapitalrückfluss aus dieser Kapitalanlage am Laufzeitende erwartet werden kann.
Landgericht Essen verurteilt Anlageberater wegen Falschberatung
Die Klageverfahren wegen Falschberatung gegen die Anlagevermittler und -berater sind mitunter allerdings nicht leicht zu gewinnen. Jeder Einzelfall ist daraufhin zu überprüfen, ob der Berater die gebotene Risikoaufklärung geleistet hat. Zudem muss sich eine Falschberatung auch beweisen lassen. Hierbei spielen schriftliche Beratungsdokumente und Zeugenaussagen eine wichtige Rolle.
Den mzs Rechtsanwälten aus Düsseldorf ist es inzwischen gelungen, zwei rechtskräftige Urteile gegen einen Anlageberater von P&R-Containerinvestments zu erstreiten. Das Landgericht Essen verurteilte einen Anlageberater aus Essen in zwei Versäumnisurteilen vom 26.03.2019 und 25.07.2019 dazu, wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung zu P&R-Containern die Zwangsvollstreckung in seinen Deckungsanspruch gegen seine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu dulden. Die Falschberatung des Beraters wurde damit mit Bindungswirkung gegenüber seiner Haftpflichtversicherung festgestellt. Die geschädigten Anleger können auf Grundlage dieser Urteile nunmehr die Zahlung der Schadensersatzforderungen direkt von der Haftpflichtversicherung des Anlageberaters fordern.
Dr. Thomas Meschede, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Urteile für seine Mandanten erstritten hat, resümiert: „Uns kam in diesen Verfahren entgegen, dass der Anlageberater seine Verteidigung gegen die Vorwürfe der Falschberatung eingestellt hatte. Daher kam es schon gar nicht mehr zu einer Beweisaufnahme zum Inhalt der Beratung.“ Dass dies nicht immer so ist, weiß er zu genau. „Die Klageverfahren gegen Finanzberater in Sachen P&R stellen den Anlegeranwalt vor einige Herausforderungen. Die Beweislage muss sorgfältig aufgearbeitet sein. Hier sind erfahrene Prozessanwälte gefragt“, so Dr. Meschede weiter.
Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Beratern und Emittenten von Vermögensanlagen. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.
Geschädigten P&R-Anlegern steht die Kanzlei gerne für eine Erstberatung zu Verfügung.