Wir legen bei der Beratung unserer Mandanten besonderen Wert darauf, die finanziellen Risiken des weiteren Vorgehens zu minimieren. Daher bemühen wir uns zunächst um eine angemessene außergerichtliche Regelung der Angelegenheit. Häufig lässt sich so ein langwieriger Rechtsstreit vermeiden. Ist jedoch keine sachgerechte außergerichtliche Einigung zu erzielen, sind wir aufgrund unserer langjährigen forensischen Erfahrung auch für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten bestens gerüstet.
Die anfallenden Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abhängig vom Streitwert der jeweiligen Angelegenheit. Klicken Sie hier, um die Gebührentabelle des RVG zu studieren:
Gebührentabelle (PDF).
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir selbstverständlich die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Gern informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten, einen eventuell erforderlich werdenden Prozess über staatliche Prozesskostenhilfe oder einen privaten Prozessfinanzierer abzusichern.