Goldsparpläne – teuer, riskant und manchmal kriminell
Seit vielen Jahren erfreuen sich Goldsparpläne hoher Beliebtheit bei sicherheitsorientierten Kapitalanlegern. Der Vertrauensverlust in die Stabilität der Finanzmärkte nach der Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008 und die seit dem stetig gefallen Anlagezinsen ließen viele Investoren in Edelmetall-Anlagen ausweichen, die sowohl Sicherheit als auch stetigen Wertzuwachs versprachen. Leider hat die hohe Nachfrage nicht nur seriöse Anbieter auf den Plan gerufen, sondern auch Betrüger und Abzocker. Dies zeigen diverse Anlageskandale aus jüngster Zeit wie PIM Gold, die BWF-Stiftung oder Goldprofessional Austria.
Werbung mit Sicherheit, Wertzuwachs und Sachwertcharakter
Beworben werden Goldanlage häufig mit der angeblichen Eignung zur Altersvorsorge, der Wertsteigerung, fehlendem Totalverlustrisiko, Krisensicherheit, Inflationsschutz, Sachwertcharakter und täglicher weltweiter Veräußerbarkeit. All diese angeblichen Vorteile bestehen bei genauer Betrachtung allerdings nicht oder nur in geringem Maße.
1. Der Goldkurs ist stark volatil
Was viele Anleger nicht wissen: In der Vergangenheit war der Goldpreis stark volatil, d.h. er war starken Kursschwankungen ausgesetzt. Zwischen 1987 und 1999 halbierte sich der Goldkurs. Auch innerhalb des Jahres 2008 sank der Kurs um rund 30 Prozent von 1.000 auf 705 US-Dollar je Feinunze (31,1 Gramm). Infolge der Finanzkrise hat der Goldkurs seit 2009 zwar stark zugelegt. Im Juni 2010 erreichte der Goldkurs Werte von mehr als 1.250 US-Dollar, im Sommer 2011 gar von über 1.900 US-Dollar. Bis zum Juni 2014 sank er dann wieder auf 1.300 US-Dollar, im Jahr 2015 sogar unter 1.100 US-Dollar. Im Sommer 2018 lag der Kurs bei knapp 1.250 US-Dollar. Ein Anleger, der im Jahre 2010 Gold erworben hatte, hat bis 2018 daher praktisch keinerlei Wertsteigerung erfahren.
2. Goldsparpläne sind meist teuer
Die Kosten für den Abschluss des Vertrages sowie die Lagergebühren für die Edelmetall-Verwahrung im Depot sind oft horrend. Uns liegen Fälle vor, in denen im Kaufvertrag eine „Einrichtungsgebühr“ 1.500 Euro für kleine Gold-Sparpläne vereinbart wurde. Zwar wird auch damit geworben, dass diese Gebühr nach vollständiger Einzahlung eines Mindestbetrages von EUR 15.000,00 vollständig in Gold dem Depot gut geschrieben wird. Nicht hingewiesen wird aber darauf, dass somit die monatlichen Raten der ersten 2 – 3 Jahre ausschließlich für diese Einrichtungsgebühr bezahlt werden. Problematisch wird dies vor allem dann, wenn der Anleger den Sparplan nicht mehr weiter besparen, diesen ruhen lassen oder gar kündigen will. Das für die Einrichtungsgebühr aufgewendete Kapital ist dann unwiederbringlich verloren.
Hinzu kommt häufig noch die vom Anbieter einkalkulierte Spanne zwischen An- und Verkaufspreis: das Gold wird mit einem Aufschlag auf den Marktpreis eingekauft. Will der Anleger das gekaufte Gold kurzfristig wieder verkaufen, macht er einen Verlust. Diesen kann er nur vermeiden, wenn er solange abwartet bis der Goldkurs entsprechend hoch angestiegen ist.
3. Gold bringt weder Zinsen noch Dividenden
Gold an sich ist nicht produktiv: Es erwirtschaftet keine Erträge wie Unternehmen, in die Aktionäre investieren. Und es wirft auch keine Zinsen ab, wie es bspw. Banken für Anlagekonten und Sparbriefe tun. Einen Wertzuwachs erzielt der Anleger nur, wenn der Goldkurs steigt und er im richtigen Augenblick verkauft. Dabei muss der Kursgewinn – wie oben bereits erwähnt – aber zunächst einmal anfallende Gebühren bei Kauf und Verkauf, Versandkosten, Lagergebühren etc. – übersteigen, damit der Anleger wirklich einen Gewinn macht.
Hohe Gefahr des Betruges
Leider tummeln sich in dem Anlagesegment der Goldsparpläne einige unseriöse Anbieter. Die Anlageskandale rund um PIM Gold oder Goldprofessional Austria in Salzburg legten das Risiko offen, das in der Fremdverwahrung des Goldes in Depots der Anbieter lauert. Denn nicht selten sind gar keine Edelmetalle oder viel zu wenige gekauft worden. Der Anbieter hat das Anlegerkapital veruntreut.
In vielen von uns bearbeiteten Fällen wurden die Anleger weder von den Anlagevermittlern noch von dem Sparplan-Anbieter darüber aufgeklärt, dass der Anbieter selbst das Vorhandensein des Goldes nicht prüft. Auch eine Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur ist häufig nicht vorgesehen. In diesen Fällen ist das Risiko dann sehr hoch, dass das vom Anleger investierte Kapital nicht für einen Edelmetall-Kauf verwendet wird sondern in den Taschen krimineller Akteure verschwindet.
Unser Tipp: Anbieter des Sparplans sollten konkret zu Auskunft darüber aufgefordert werden, wo und wie das Gold eingelagert und versichert wird. Dabei sollte der Anbieter den Kunden auch einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen können.
Unerlaubtes Einlagengeschäft
Einige Anbieter geben dem Kunden auch eine „Rückkaufgarantie“, in der sie versprechen das gekaufte Gold mindestens zum Kaufpreis oder sogar mit Gewinn zurück zu kaufen. Diese Rückkaufgarantie erfüllt häufig die Voraussetzungen eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts, für das eine Zulassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nötig ist. Den Anbietern fehlt in der Regel eine solche Zulassung. Es besteht sodann von Anfang an das hohe Risiko einer Abwicklungsverfügung seitens der BaFIn. Das gesamte Geschäft ist sodann rückabzuwickeln. Allerdings ist es dann meist schon zu spät und das Anlegerkapital ist bereits verschwunden.
Überprüfung durch Fachanwalt
Sofern einem Anleger erste Anhaltspunkte für ein unseriöses Sparplan-Angebot vorliegen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dieser kann sie über ihre Rechtsansprüche informieren. Als Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Verfügung.
Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Beratern und Emittenten von Vermögensanlagen aller Art. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.
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