5.000 Anleger der Deutschen Lichtmiete stehen im Dunklen

von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf

Schätzungsweise 200 Millionen Euro haben rund 5000 Anleger in die Deutsche Lichtmiete AG investiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs und die Konten wurden nach einer Razzia gesperrt. Angeblich soll es sich um ein Schnellballsystem handeln. Andererseits: Es gilt die Unschuldsvermutung und es wurden auch keine Verhaftungen vorgenommen. Was am Ende am Vorwurf dran ist, muss sich noch erweisen.

Unter den Anlegern hat sich verständlicherweise eine erhebliche Verunsicherung breit gemacht. Der Kurs der Anleihe ist von einem auf den anderen Tag um über 90% gefallen. Das ist sehr viel, wenn man bedenkt, dass es sich bei den Anleihen um besicherte Anleihen handelt. Der Markt traut den Sicherheiten offenbar nicht.

In solchen Fällen empfiehlt sich die Wahl eines gemeinsamen, unabhängigen Vertreters der Anleihegläubiger, der die nötige Erfahrung, Hartnäckigkeit und Sachlichkeit mitbringt, um die Position der Gläubiger gebündelt und schlagkräftig zu vertreten. Ein gemeinsamer Vertreter kann zudem die gesetzlich zustehenden Auskunftsrechte nach § 7 Abs.4 des Schuldverschreibungsgesetzes ausüben. Das verschafft ihm eine bessere Entscheidungsgrundlage.

Gläubigerversammlung stärkt die Position der Geschädigten

Die mzs Rechtsanwälte haben die Entwicklung der Deutschen Lichtmiete AG schon länger verfolgt und daher bereits ein verpflichtendes Einberufungsverlangen für eine Gläubigerversammlung bei allen vier Anleihen gestellt. Bei dieser Versammlung werden die Gläubiger einen gemeinsamen Vertreter wählen können.

Eine erfahrene Stimme für die Anleger  

Als Kandidat der mzs Rechtsanwälte stellt sich Kanzleigründer Gustav Meyer zu Schwabedissen auf und bewirbt sich zudem um die Aufnahme in den Gläubigerausschuss. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen, konnte in einigen vergleichbaren Projekten sein entsprechende Know-how verwenden und verdiente sich vor allem das Vertrauen einiger zentraler Marktteilnehmer, vor allem im Zusammenhang mit besicherten Anleihen in der Insolvenz.

Anleihegläubiger der Deutschen Lichtmiete AG, die bei den Anleihen teilweise bereits bis zu 25 % der ausstehenden Stimmrechte vereinen, haben ihn gebeten, sich auch hier als gemeinsamer Vertreter zu bewerben.

Betroffene Anleger können sich unter info@mzs-recht.de für eine Interessenvertretung registrieren und damit die Position der Anleihegläubiger stärken. Hierfür genügt zunächst die Mitteilung von Name, Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Anleihen.

Sofern sie nicht an der Gläubigerversammlung teilnehmen können, können sie den mzs Rechtsanwälten gerne eine Vertretungsvollmacht erteilen, die ihnen auf Wunsch übermittelt wird.

Über Gustav Meyer zu Schwabedissen

Aktuell ist Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter Gemeinsamer Vertreter bei den Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit Verwertung des Sicherungsguts und offenen Regressansprüche gegen Prospektverantwortliche), Senivita Social Estate AG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit teilweise verwertetem Sicherungsgut und offenen Regressansprüchen gegen Treuhänder), und Hylea Group S.A. (notleidende unbesicherte Anleihe ohne Insolvenz in der außerinsolvenzlichen Sanierungsphase).

Der Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg sperrte am 8. Dezember 2021 alle Konten der Deutsche Lichtmiete AG. Dem vorausgegangen war eine Razzia der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs gegen die verantwortlichen Köpfe des Unternehmens ermittelt.

Der Vorwurf: Die Deutsche Lichtmiete soll Kapital von Anlegern eingesammelt haben, obwohl das Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet gewesen sei. Bisher geht man von einem Schaden von schätzungsweise 200 Millionen Euro aus. Die Deutsche Lichtmiete AG hatte diese Summe von rund 5.000 Investoren mit Direktinvestitionen in die Anlagen und börslich gehandelte Anleihen eingesammelt.

 

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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