von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
LG Nürnberg-Fürth verurteilt die UDI Energie Festzins 12 UG & Co. KG und die UDI Energie Festzins 13 UG & Co. KG zur Rückzahlung von „Nachrangdarlehen“ an Kapitalanleger
Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB hat seit Ende 2021 eine zweistellige Zahl an Klagen geschädigter Kapitalanleger gegen verschiedene Unternehmen und verantwortliche Personen der UDI-Gruppe eingereicht. Hierzu gehören insbesondere diverse UDI-Gesellschaften, welche von Anlegern unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt entgegen genommen haben, deren Geschäftsführer sowie die Vertriebsgesellschaft UDI GmbH (frühere UDI Beratungsgesellschaft mbH).
Die zahlreichen Klagen gegen UDI-Gesellschaften, welche von Anlegern unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt entgegen genommen haben, richten sich auf Rückzahlung der gewährten Darlehenssummen. Die in den „Nachrangdarlehen“ vereinbarten Nachrangklauseln mit qualifiziertem Rangrücktritt sind nach Überzeugung der mzs Rechtsanwälte unwirksam. Hierbei berufen sich die Anwälte insbesondere auf mehrere Entscheidungen des OLG Nürnberg sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes. Gegen die UDI Energie Festzins 12 UG & Co. KG und die UDI Energie Festzins 13 UG & Co. KG sind vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 28.04.2022 nun erste Versäumnis-Urteile ergangen. Hiergegen können die Gesellschaften Einspruch einlegen, der binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils bei Gericht eingegangen sein muss.
mzs Rechtsanwälte bündeln die Interessen der UDI-Anleger
Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB bündelt die Interessen von dutzenden UDI-Anlegern. Betroffene Anleger können sich für weitere Informationen an Herrn Dr. Thomas Meschede, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, per Mail (info@mzs-recht.de) oder telefonisch (0211-69002-52) wenden.
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