Bankkonto gesperrt: Einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Sperre gegen Commerzbank erwirkt

von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf

In den zahlreichen Fällen, in denen wir mit einer Sperrung von Bankkonten befasst sind, konnten wir einen wichtigen Erfolg für eine Kundin der Commerzbank AG erzielen. Ihr Konto wurde aufgrund einer vor dem Landgericht Düsseldorf erwirkten einstweiligen Verfügung freigegeben.

Der Fall:

Eine Mandantin unserer Kanzlei führte bei der Commerzbank AG ein Giro- und ein Tagesgeldkonto. Auf den Konten befand sich ein Guthaben im 6-stelligen Bereich. Aus für die Mandantin unerfindlichen Gründen hatte die Bank diese Konten plötzlich und völlig unerwartet für Zugriffe und Verfügungen gesperrt und keinerlei Gründe hierfür mitgeteilt. Äußerst problematisch war, dass die Mandantin nur 4 Werktage nach der Kontosperre eine Kaufpreiszahlung in 6-stelliger Höhe für den Erwerb einer Immobilie tätigen musste. Falls diese Zahlung nicht fristgerecht geleistet würde, hätte der Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktreten können. Erschwerend kam hinzu, dass die Mandantin bereits ihre Mietwohnung gekündigt hatte. Die Freigabe der Kontosperre war daher in höchstem Maße eilbedürftig. Wir haben daher eine einstweilige Verfügung gegen die Commerzbank AG beantragt,  gerichtet auf Aufhebung der Kontensperre. 

Die zuständigen Richter am Landgericht Düsseldorf haben erfreulicher Weise sehr zügig reagiert und die an einem Freitag beantragte einstweilige Verfügung bereits am darauffolgenden Montag erlassen. Die Commerzbank hob die Kontosperre daraufhin auf und die Mandantin konnte den Kaufpreis erfreulicher Weise fristgerecht an den Verkäufer zahlen.

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