von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
„Anleihe 2018/2023“ (ISIN DE000A2GSSP3, WKN A2GSSP)
„Anleihe 2019/2024“ (ISIN DE000A2YPEZ1, WKN A2YPEZ)
“Anleihe 2020/2025“ (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ)
Gläubiger der Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 sollten kurzfristig Sperrbescheinigungen für die Wahl des gemeinsamen Vertreters am 19.01.2022 beschaffen – Gläubiger der Anleihe 2020/2025 werden in Kürze voraussichtlich zur Neuwahl eines gemeinsamen Vertreters aufgefordert
1. Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 19.01.2022 zu den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024
Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 finden am 19.01.2022 Gläubigerversammlungen zur
Wahl eines gemeinsamen Vertreters statt. Hierzu sollten alle Gläubiger die erforderlichen
Dokumente, insbesondere eine Sperrbescheinigung („besonderer Nachweis“), kurzfristig besorgen und an der Versammlung teilnehmen oder einen Bevollmächtigten mit der Vertretung beauftragen.
Als Kandidat der mzs Rechtsanwälte stellt sich Kanzleigründer Gustav Meyer zu Schwabedissen auf. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen, konnte in einigen vergleichbaren Projekten sein
entsprechende Know-how verwenden und verdiente sich vor allem das Vertrauen einiger zentraler Marktteilnehmer, vor allem im Zusammenhang mit besicherten Anleihen in der Insolvenz.
Anleihegläubiger, die bei den Anleihen teilweise mehr als 10 % der ausstehenden Stimmrechte
vereinen, haben ihn gebeten, sich als gemeinsamer Vertreter zu bewerben.
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede von mzs Rechtsanwälte Düsseldorf steht den Gläubigern gerne für eine Vertretung in den Gläubigerversammlungen zu Verfügung. Formulare für die Vertretungsvollmacht und den besonderen Nachweis stehen unter https://www.mzs-recht.de/eyemaxx zum Download zu Verfügung und können an Dr. Meschede unter eyemaxx@mzs-recht.de bis zum 14.01.2022, 12 Uhr, übermittelt werden.
2. Bevorstehende Neuwahl eines gemeinsamen Vertreters bei “Anleihe 2020/2025“
Eine Gemeinschaft von Anleihegläubigern, welche mehr als 44 % der ausstehenden
Schuldverschreibungen der Eyemaxx-Anleihe “2020/2025“ hält (darunter Pensions- und
Sterbekassen, Wertpapierfonds, Vermögensverwalter und private Investoren) hat bei den
Insolvenzverwaltern des Sanierungsverfahrens in Österreich und des Sekundärinsolvenzverfahrens in Deutschland den Antrag auf Neuwahl des gemeinsamen Vertreters gestellt. Die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz soll durch Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen ersetzt werden. Die Gründe für das Neuwahlbegehren sind vielfältig. Im Ergebnis verfolgen die Gläubiger den Wunsch, dass ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger an einer bestmöglichen Sanierung der Anleihe verfolgt werden, ohne dass potentielle weitere geschäftliche Interessen an einer Sanierungs-Strukturierung hinzutreten. Diese neutrale Abwicklung sehen sie bei Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen gewährleistet.
Vorsorglich hat eine Anleihegläubigerin wegen etwaiger formeller und materieller Mängel des
Bestellungsbeschlusses zudem Anfechtungsklage gegen den Beschuss zur Wahl von One Square
Advisory Services S.à.r.l eingelegt.
Über Gustav Meyer zu Schwabedissen
Aktuell ist Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter Gemeinsamer
Vertreter bei den Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit erfolgreich beendeter Verwertung des Sicherungsguts und noch offenen Regressansprüche gegen Prospektverantwortliche), Senivita Social Estate AG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit teilweise verwertetem Sicherungsgut und offenen Regressansprüchen gegen Treuhänder), und Hylea Group S.A. (notleidende unbesicherte Anleihe ohne Insolvenz in der außerinsolvenzlichen Sanierungsphase).