Was ist los bei der ARGUS Noble Metal B.V.?
Aktuelle Rundschreiben der Gesellschaft schüren bei den Anlegern Ängste um den Verlust ihrer Anlagen. Mit Informationsschreiben vom 23.12.2019 bzw. 27.12.2019 informierte die ARGUS Noble Metal B.V. ihre Kunden nach eigenem Bekunden über die aktuelle Situation der Gesellschaft und eine bevorstehende Insolvenz.
Mit Nachricht vom 05. Januar 2020 ergänzte der für die Gesellschaft handelnde Geschäftsführer Herr Ingo Hofbauer seinen Bericht dahingehend, dass die Edelmetallbestände der Kunden gemäß den AGB Sondervermögen darstellen würden, welches außerhalb der Vermögenswerte der Gesellschaft gebucht und geführt worden und damit von einer Insolvenz der Gesellschaft nicht betroffen seien (bei den sog. EL 36 Verträgen sei die Rechtslage indes nicht zu 100 % sicher). Im Übrigen äußerte Herr Hofbauer die Hoffnung, dass die Edelmetallbestände, welche durch Ermittlungen der Behörden ausfindig gemacht werden, an die Kunden entsprechend der gefundenen Menge zurückgegeben werden.
Was bedeutet das für die Anleger?
Die Informationen deuten darauf hin, dass der Verbleib der von den Anlegern erworbenen Edelmetallbestände (insbesondere Gold) derzeit unklar sei. Das Edelmetall soll schlichtweg verschwunden sein. Wer hierfür verantwortlich ist, ist gänzlich ungewiss.
Damit dürfte ein Szenario eingetreten sein, welches wir bereits aus ähnlichen fehlgeschlagenen Anlageprodukten (z.B. PIM Gold) kennen: Das Edelmetall war nicht hinreichend gegen missbräuchliche Verwendung oder Unterschlagung geschützt. Unter Umständen war es auch gar nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ob und inwiefern ARGUS Noble Metal B.V. hier seinen Sorgfaltspflichten, insbesondere aus den Verpflichtungen zur sorgsamen Verwahrung nach III. der AGB der mit den Anlegern abgeschlossen Kaufverträge nachgekommen ist, wird noch zu klären sein.
Abzuwarten bleibt auch, welche Bestände am Ende gesichert und an die Anleger verteilt werden können. Die Anleger müssen mit dem Schlimmsten rechnen.
Was können die Anleger nun tun?
Betroffene Anleger sollten zeitnah Kontakt zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufnehmen und sich über alle Möglichkeiten zur Sicherung oder Rettung ihres Kapitals informieren.
Ansprüche auf Verkauf des Edelmetalls oder ein Angebot zum Rückkauf an ARGUS dürften aufgrund der Unauffindbarkeit der Edelmetallbestände derzeit in vielen Fällen wohl eher nicht vielversprechend sein.
Sollte es zu dem angekündigten Insolvenzverfahren kommen, wir eine der wichtigsten Fragen für die Anleger sein, ob sie Eigentum an Edelmetall erworben haben, denn Eigentümer werden im Insolvenzverfahren bevorzugt behandelt. Hoffnung gibt es für Anleger, die nachweisen können, dass sie Eigentum an einem bestimmten Goldbarren erworben haben, der auch vorhanden ist. Dieser könnte im Zuge der sogenannten Aussonderung aus der Insolvenzmasse gesichert werden. Dies wirft eine Reihe von komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragestellungen auf.
Anlegern könnten zudem Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Anlagevermittler wegen Falsch- bzw. Fehlberatung zustehen, welche ihnen die Anlage zum Erwerb empfohlen haben. Viele Anleger dürften nicht oder nicht hinreichend über die Risiken der abgeschlossenen Goldanlage informiert beziehungsweise aufgeklärt worden sein; insbesondere über die Volatilität des Goldpreises und das Risiko des Totalverlustes im Falle nicht sorgfältiger Verwahrung der Edelmetallbestände. Zudem liegen uns Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die gesetzliche Prospektpflicht als Direktinvestment vor.
mzs Rechtsanwälte bieten kostenlose Erstberatung an
mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegen Anlagevermittler und Emittenten von Vermögensanlagen vertritt. In den Jahren 2016 bis 2019 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jeweils in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.
Gerne geben wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, die Ihnen nachvollziehbar zeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben. Sie können uns rund um die Uhr eine E-Mail schreiben oder uns zu den üblichen Bürozeiten per Telefon persönlich erreichen.
Einfach online zur kostenfreien Erstberatung
Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.
Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.