Bankvertragsrecht

Im Bankvertragsrecht beraten wir Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Verträge und rechtliche Angelegenheiten im Bankensektor. Bankvertragsrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zwischen einer Bank und ihren Kunden bestehen.

Wir beraten Kunden bei der Gestaltung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen im Bankwesen. Dazu gehören zum Beispiel Kreditverträge, Darlehensverträge, Kontoverträge, Sicherheitsvereinbarungen und andere bankbezogene Vertragsdokumente.

Leider mussten wir uns auch bereits mehrfach um Fälle der Fehlüberweisungen an falsche Empfänger (z.B. wegen fehlerhafter oder veralteter IBAN) kümmern. 

Zu unseren Tätigkeiten gehören: 

1. Beratung von Kunden: Wir unterstützen Kunden beim Verständnis und der Bewertung von Vertragsbedingungen und -klauseln. Wir informieren über Rechte und Pflichten und helfen bei der Beurteilung von Vertragsrisiken.

2. Verhandlungen: Wir unterstützen Kunden bei Verhandlungen mit Banken,  beispielsweise bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung von Verträgen, um sicherzustellen, dass die Kunden ihre Interessen angemessen vertreten.

3. Streitbeilegung: Im Falle von Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden im Bankvertragsrecht können wir als Vertreter auftreten und die Kunden vor Gericht vertreten. Wir können auch alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schlichtung fördern.

4. Compliance und rechtliche Risikobewertung: Als Anwälte für Bankvertragsrecht unterstützen wir auch Banken bei der Gewährleistung der Compliance mit relevanten Gesetzen und Vorschriften . So helfen wir bei der Identifizierung und Vermeidung rechtlicher Risiken und arbeiten eng mit internen Compliance-Abteilungen zusammen.

Das Bankvertragsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Bankvertragsrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden und Sie die erforderliche rechtliche Unterstützung erhalten.

Wir helfen

Wir stehen interessierten Unternehmen und Verbrauchern gerne mit unserer Expertise zu Verfügung. Sie können sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team von mzs Rechtsanwälte melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.

Einfach online zur kostenfreien Erstberatung

Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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