Kreditwiderruf / Widerruf von Krediten

Viele Kreditnehmer fragen sich, ob sie ihren Kredit (Immobilienkredit, Autokredit oder Kredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage) noch Monate oder Jahre nach Vertragsschluss widerrufen können.

Wir bieten hierzu folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung: Wir informieren den Kreditnehmer über seine Widerrufsrechte und die Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf . Wir helfen auch dabei, die erforderlichen Unterlagen für den Widerruf zu erstellen.
  • Vertretung: Wir vertreten den Kreditnehmer vor Gericht , wenn der Kreditgeber den Widerruf nicht akzeptiert.
  • Maßnahmen zur Rückabwicklung des Kredits: Wir fordern den Kreditgeber auf, die vom Kreditnehmer gezahlten Darlehensbeträge zurückzuzahlen. 

Im Folgenden sind einige Beispiele für unsere Aufgaben beim Widerruf eines Kredites:

  • Beratung über die Widerrufsfrist: Wir informieren den Kreditnehmer darüber , innerhalb welcher Frist er den Kredit widerrufen kann.
  • Beratung über die Widerrufsfolgen: Wir informieren den Kreditnehmer darüber , welche Folgen der Widerruf für den Kreditvertrag hat.
  • Erstellung des Widerrufsschreibens: Wir unterstützen den Kreditnehmer bei der Erstellung eines rechtswirksamen Widerrufsschreibens .
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten den Kreditnehmer vor Gericht , wenn der Kreditgeber den Widerruf nicht akzeptiert.
  • Maßnahmen zur Rückabwicklung des Kredits: Wir fordern den Kreditgeber auf, die vom Kreditnehmer gezahlten Darlehensbeträge zurückzuzahlen. 

Wir helfen

Wir stehen betroffenen Unternehmen und Verbrauchern gerne mit unserer Expertise zu Verfügung. Sie können sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team von mzs Rechtsanwälte melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen

Einfach online zur kostenfreien Erstberatung

Über ein einfaches Online-Formular können Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall schildern. Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und sein Team kümmern sich sofort um Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an unter 0211 69 002-0.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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