Gustav Meyer zu Schwabedissen ist in einer schriftlichen Abstimmung der Anleihegläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG mit großer Mehrheit zum gemeinsamen Gläubigervertreter gewählt worden. Er ist Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei für Bank- und Ka-pitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte.
Als gemeinsamer Vertreter soll der
Kapitalmarktrechtsexperte die Interessen der Anleihegläubiger der 35
Millionen schweren Anleihe wahrnehmen. „Ich werde versuchen, gemeinsam
mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Einigung über eine
Restrukturierung und Sanierung der Gesellschaft zu er-zielen, um für die
Anleihe die bestmöglichste Befriedigung zu erreichen“, kündigt Meyer zu
Schwabedissen an.
Nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz
stehen dem gemeinsamen Vertreter weitgehende Informationsrechte
gegenüber der Anleihe-Emittentin zu.
Ausschließlich er repräsentiert die Interessen der Anleihegläubiger und bleibt nach seiner Berufung an deren Weisungen gebunden.
Informationen für Betroffene
Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen wird die Anleihegläubiger der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG über die weiteren Entwicklungen informieren und steht für Rückfragen unter info(at)mzs-recht.de zur Verfügung.
Anleihegläubiger werden gebeten, sich unter dieser Adresse für den E-Mail-Verteiler anzumelden. In der E-Mail zur Anmeldung für den Newsletter ist es notwendig, den Namen des Depotinhabers, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Summe der gehaltenen Anleihenominale anzugeben.
Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen wurde in den Jahren 2016 und 2017 von dem US-Verlag „Best Lawyer“ in Kooperation mit dem Handelsblatt in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht auf-genommen.