Wirecard: Neue Enthüllungen stärken Chancen der Aktionäre auf Schadensersatz von EY

von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf

Wie zu erwarten war, dringen mit der Zeit immer detailliertere Informationen über die Pflichtverletzungen von EY bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG ans Tageslicht. Laut eines aktuellen Berichts der britischen Financial Times („FT“) sollen die Wirtschaftsprüfer von EY bereits im Jahr 2016 von einem eigenen Mitarbeiter vor Betrug und Bestechung von Mitarbeitern bei Wirecard gewarnt worden sein. Diese Erkenntnisse stammen aus einem bislang unveröffentlichten „Info-Addendum“ zur Sonderprüfung der Unternehmensberatung KPMG vom 28.04.2020.

Brisanter Inhalt eines Anhangs zum Sonderprüfungsbericht von KPMG

Das Addendum lese sich laut FT so, als komme es einer vernichtenden Anklage gegen EY gleich. Demnach soll der nicht genannte EY-Informant 2016 einen Brief an den Hauptsitz von EY Deutschland in Stuttgart gesandt haben. Wirecard hatte damals für 340 Millionen Euro die drei Zahlungsdienstleister Hermes i Tickets, GI Technology und Star Global von einem undurchsichtigen Unternehmen auf Mauritius mit dem Namen Emerging Market Investment Fund 1A (EMIF 1A) gekauft. Laut dem EY-Whistleblower sollen „leitende Angestellte von Wirecard Deutschland“ direkt oder indirekt Anteile an EMIF 1A gehalten haben und daher in einen Interessenkonflikt verwickelt gewesen sein.

 

Ferner sollen leitende Wirecard-Manager den Betriebsgewinn von indischen Unternehmen künstlich in die Höhe getrieben haben, um wiederum den Kaufpreis, der teils an zukünftige Gewinne gekoppelt war, in die Höhe zu treiben. Überdies soll ein Wirecard-Manager, der eine leitende Position bei einem Unternehmen namens Hermes inne hatte, einem lokalen EY-Mitarbeiter eine „persönliche Entschädigung“ angeboten haben, wenn der Wirtschaftsprüfer sich bereit erklärte, manipulierte Verkaufszahlen zu unterschreiben.

Schadensersatzansprüche der Aktionäre erhalten weitere Nahrung

Diese Enthüllungen über die Aufdeckungen eines eigenen Mitarbeiters von EY vier Jahre vor der Implosion der Wirecard AG dürften den Druck auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiter erhöhen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der bereits für zahlreiche Anleger Schadensersatzansprüche gegen EY geltend macht, untermauern die neuen Informationen die Ansprüche der Anleger: „Bereits nach den bislang bekannten Informationen gehe ich von groben Pflichtverletzungen der Abschlussprüfer von EY aus, die den Schluss auf eine zumindest bedingt vorsätzliche Falschtestierung von Jahresabschlüssen zulassen. Sollten sich die neuen Vorwürfe der Financial Times bewahrheiten, muss man wohl zu der Feststellung gelangen, dass die Abschlussprüfer bewusst die Augen vor betrügerischen Machenschaften im Indien-Geschäft von Wirecard verschlossen hatten“. Dr. Meschede führt weiter aus: „Die Erfolgschancen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Aktionäre gegen EY sind durch die neuen Enthüllungen jedenfalls deutlich gestiegen“.

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