von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Düsseldorf
„Unsere Mandantschaft hat sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Pflichten vollumfänglich und gewissenhaft erfüllt“ heißt es in einer ersten außergerichtlichen Stellungnahme der von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragten Anwaltskanzlei Wirsing Hass Zoller zu dem Vorwurf der pflichtwidrigen Testierung grob falscher Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegenüber der Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf. Eine recht lapidare Begründung, mit welcher der für einen Aktionär geltend gemachte Schadensersatzanspruch kurz und knapp zurückgewiesen wird. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem erhobenen Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Anlegers erfolgt nicht.
EY äußert sich schmallippig
„Es scheint die Verteidigungsstrategie von EY zu sein, sich erst einmal bedeckt zu halten und nicht viel über die Hintergründe der durchgeführten Abschlussprüfung zu offenbaren“, vermutet Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei mzs Rechtsanwälte, welcher zahlreiche Verfahren geschädigter Aktionäre gegen EY betreut. Denn die schmallippige Verteidigung wird offenbar auch in der ersten Klageerwiderung vor Gericht fortgeführt, welche die von EY beauftragte Anwaltskanzlei im Streit gegen einen ehemaligen Wirecard-Aktionär eingereicht hat. Nähere Erläuterungen etwa zur Frage, welche Prüfungshandlungen EY bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 erbracht hat, soll es in dem Schriftsatz laut des Wirtschaftsmagazins Wirtschaftswoche, welcher die Klageerwiderung vorliegt, nicht geben. Vielmehr sehe sich EY selbst als „Opfer des größten Betrugs der deutschen Wirtschaftsgeschichte“. Zudem betrachte sich EY als Aufklärer. So schreiben die EY-Anwälte laut Wirtschaftswoche, dass es der Wirtschaftsprüfer, der den Wirecard-Bilanzen jahrelang ein uneingeschränktes Testat ausgestellt hat, gewesen sei, der „dieses Betrugssystem zu Fall brachte“.
Dr. Meschede betont in Anbetracht dieser Verteidigungsstrategie die Notwendigkeit der sorgfältigen Aufarbeitung des Sachverhalts: „Für den Erfolg der Klagen gegen EY wird es ganz erheblich darauf ankommen, welche Hintergrundinformationen die geschädigten Aktionäre dem Gericht vorlegen können. Hierzu sind alle verfügbaren Informationskanäle und Medien auszunutzen, seien es bislang unveröffentlichte Dokumente oder auch die führende Wirtschaftspresse.“ Der erfahrene Anlegerschützer gibt sich zuversichtlich: „Derzeit gelangen nahezu wöchentlich neue für EY brisante Hintergrundinformationen ans Tageslicht. In einigen Monaten wird ein Gesamtbild vorliegen, welches eine vollständige Bewertung der Prüfungstätigkeiten von EY ermöglichen wird“.
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