ConTrust Energiefonds: Klage auf Erteilung der Jahresabschlüsse eingereicht

Die Anleger in Beteiligungen der ConTrust Energiefonds warten seit Jahren auf aussagekräftige Informationen zur wirtschaftlichen Situation ihrer Investments. So stammt der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss der ConTrust Energiefonds GmbH & Co. 1. KG aus dem Jahre 2012. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2016 sind weder im Bundesanzeiger veröffentlicht noch den Anlegern anderweitig mitgeteilt worden.

Damit dürfte bald Schluss sein. Die Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger Klage auf Erteilung der steuerlichen Jahresabschlüsse der Jahre 2013 bis 2016 gegen die Firma ConTrust, Gesellschaft für Ethische Energie Konzepte mbH, eingereicht. Erfreulicherweise wurde seitens des angerufenen Gerichts bereits ein Verhandlungstermin für Oktober 2017 angesetzt, so dass hoffentlich schnell ein vollstreckbares Urteil vorliegen wird.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, welcher die Klage angestrengt hat, hofft, dass mit der Vorlage der Jahresabschlüsse endlich Klarheit über die Situation des Fonds eintritt: „Die Geschäftsführung des Fonds versucht aus unserer Sicht alles um die tatsächliche Lage der Gesellschaft zu verschleiern. Hierfür spricht auch der Versuch sich dem unseren Mandanten zustehenden Erteilungsanspruch noch im Klageverfahren zu widersetzen. Wir werden indes nicht locker lassen und die Informationsrechte unserer Mandanten konsequent und mit Nachdruck durchsetzen.“

Parallel hierzu ist die Fachkanzlei bereits mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung gegen Anlagevermittler beauftragt. Die Beteiligungen an den ConTrust Energiefonds bergen eine Fülle von Risiken, über welche die Mandanten der mzs Rechtsanwälte von den Vermittlern nicht aufgeklärt worden waren. Hier ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Anlagevermittler bestehen.

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mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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