mzs Rechtsanwälte hilft Verbrauchern bei abgesagter Reise.
Sie sind es leid? Erst gab es keine Informationen? Dann haben Sie kurz vor Ihrer Reise den vollständigen Reisepreis bezahlt? Dann kam die Stornierung der Reise und der Anbieter zahlt Ihnen Ihr Geld nicht zurück, sondern vertröstet Sie mit einem Gutschein?
So geht es Tausenden Reisenden. Jeder hat Verständnis, dass die Corona-Krise die Reisebranche vor große Herausforderungen stellt: aber so geht es nicht!
Die gute Nachricht: die Rechtslage ist eindeutig: Wenn der Reiseveranstalter die Reise storniert, dann muss er Ihnen auch das Geld zurückzahlen. Andere Informationen sind falsch. Die Bundesregierung wollte die klare Rechtslage während des Lockdowns ändern. Die Europäische Union (EU) hat jedoch klargestellt: Wenn der Kunde sein Geld zurück will, bekommt er sein Geld.
Und jetzt ein teurer Rechtsanwalt?
Nein! Die zweite gute Nachricht ist: Wir helfen Ihnen, Ihr Geld schnell und ohne langen Gerichtsprozess zurückzubekommen. Sie beauftragen uns, den Reisepreis beim Reiseveranstalter zurückzufordern. Die dafür bei uns anfallenden Gebühren müssen Sie – wenn überhaupt – nur bezahlen, wenn der Reiseveranstalter Ihr Geld zurückgezahlt hat. Kosten haben Sie also nur bei Erfolg!
Dies funktioniert unter folgenden Voraussetzungen:
1.
Sie haben eine Pauschalreise für mindestens € 2.000,- bei einem der nachfolgend genannten Reiseveranstalter gebucht. Sie schicken uns dazu den Reisevertrag und den Ihnen vorliegenden Reisesicherungsschein per E-Mail an info@mzs-recht.de als Kopie zu.
2.
Sie haben den Reiseveranstalter bereits mit dem nachfolgenden oder einem vergleichbaren Musterschreiben unmissverständlich aufgefordert, den Reisepreis auf Ihr in dem Schreiben benanntes Konto binnen einer angemessenen Frist (mindestens 1 Woche) zu zahlen. Sie senden uns dazu das von Ihnen an den Reiseveranstalter versandte Musterschreiben sowie einen Beleg, dass der Reiseveranstalter das Schreiben bekommen hat (z. B. E-Mail-Eingangsbestätigung, Faxprotokoll oder inhaltliche Antwort des Reiseveranstalters).
Musterbrief-Erstattung-Reisepreis
3.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, ob Ihr Fall dies Voraussetzungen erfüllt, und senden Ihnen per E-Mail eine Vollmacht. Diese drucken Sie aus und schicken Sie uns von Ihnen unterschrieben im Original (also auf dem Postweg) zurück.
Kosten fallen für Sie dann nur an, wenn der Veranstalter den Reisepreis zurückzahlt.
Diesen Service bieten wir an bei folgenden Reiseveranstaltern:
AIDA Cruises
Am Strande 3d
18055 Rostock
Fax: 0381/20 27 07 08
ANEX TOUR GMBH
Anex Tour GmbH
Gladbecker Straße 1-3
40472 Düsseldorf
Fax: 0211/ 78 17 74-99
A-Rosa Flusschiff GmbH
Loggerweg 5
18055 Rostock
Fax: 0381/ 44 04 01 09
DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldstraße 140-144
51149 Köln
kundenbetreuung@dertouristik.com
FOR You Travel GmbH
Arena-Straße 1
40474 Düsseldorf
Fax: 0211/93 888 44 59
Last Minute Restplatzreisen GmbH (Ltur)
Karlsruher Straße 22
76437 Rastatt
Fax: 07222/50 13 881 78
Schauinsland-Reisen GmbH
Stresemannstraße 80
47051 Duisburg
reservierung@schauinsland-reisen.de
Fax: 0203/40 01 68
trendtours Touristik GmbH
Rennbahnstraße 72-74
60528 Frankfurt am Main
Fax: 069/1200-6699
TUI Cruises GmbH – MEIN SCHIFF
TUI Cruises GmbH
Heidenkampsweg 58
20097 Hamburg
TUI Deutschland GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Fax: 0511/567-1301
Bitte denken Sie dran, dass unser System nur funktioniert, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte per E-Mail an info@mzs-recht.de. Wir helfen gern!
Einfach online zur Anspruchsdurchsetzung
Senden Sie uns den Reisevertrag, den Ihnen vorliegenden Reisesicherungsschein und den Muster-Brief zur Erstattung des Reisepreises per E-Mail an info@mzs-recht.de.
Dr. Jochen Strohmeyer und sein Team kümmern sich sofort um Ihre Angelegenheit. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.