Geld zurück statt Gutschein !

mzs Rechtsanwälte hilft Verbrauchern bei abgesagter Reise.

Sie sind es leid? Erst gab es keine Informationen? Dann haben Sie kurz vor Ihrer Reise den vollständigen Reisepreis bezahlt? Dann kam die Stornierung der Reise und der Anbieter zahlt Ihnen Ihr Geld nicht zurück, sondern vertröstet Sie mit einem Gutschein?

So geht es Tausenden Reisenden. Jeder hat Verständnis, dass die Corona-Krise die Reisebranche vor große Herausforderungen stellt: aber so geht es nicht!

Die gute Nachricht: die Rechtslage ist eindeutig: Wenn der Reiseveranstalter die Reise storniert, dann muss er Ihnen auch das Geld zurückzahlen. Andere Informationen sind falsch. Die Bundesregierung wollte die klare Rechtslage während des Lockdowns ändern. Die Europäische Union (EU) hat jedoch klargestellt: Wenn der Kunde sein Geld zurück will, bekommt er sein Geld.

Und jetzt ein teurer Rechtsanwalt?

Nein! Die zweite gute Nachricht ist: Wir helfen Ihnen, Ihr Geld schnell und ohne langen Gerichtsprozess zurückzubekommen. Sie beauftragen uns, den Reisepreis beim Reiseveranstalter zurückzufordern. Die dafür bei uns anfallenden Gebühren müssen Sie – wenn überhaupt – nur bezahlen, wenn der Reiseveranstalter Ihr Geld zurückgezahlt hat. Kosten haben Sie also nur bei Erfolg!

Dies funktioniert unter folgenden Voraussetzungen:

1.

Sie haben eine Pauschalreise für mindestens € 2.000,- bei einem der nachfolgend genannten Reiseveranstalter gebucht. Sie schicken uns dazu den Reisevertrag und den Ihnen vorliegenden Reisesicherungsschein per E-Mail an info@mzs-recht.de als Kopie zu.

2.

Sie haben den Reiseveranstalter bereits mit dem nachfolgenden oder einem vergleichbaren Musterschreiben unmissverständlich aufgefordert, den Reisepreis auf Ihr in dem Schreiben benanntes Konto binnen einer angemessenen Frist (mindestens 1 Woche) zu zahlen. Sie senden uns dazu das von Ihnen an den Reiseveranstalter versandte Musterschreiben sowie einen Beleg, dass der Reiseveranstalter das Schreiben bekommen hat (z. B. E-Mail-Eingangsbestätigung, Faxprotokoll oder inhaltliche Antwort des Reiseveranstalters).

Musterbrief-Erstattung-Reisepreis

3.

Wir prüfen Ihre Unterlagen, ob Ihr Fall dies Voraussetzungen erfüllt, und senden Ihnen per E-Mail eine Vollmacht. Diese drucken Sie aus und schicken Sie uns von Ihnen unterschrieben im Original (also auf dem Postweg) zurück.

Kosten fallen für Sie dann nur an, wenn der Veranstalter den Reisepreis zurückzahlt.

Diesen Service bieten wir an bei folgenden Reiseveranstaltern:

AIDA Cruises

Am Strande 3d

18055 Rostock

kundenbetreuung@aida.de

Fax: 0381/20 27 07 08

ANEX TOUR GMBH

Anex Tour GmbH

Gladbecker Straße 1-3

40472 Düsseldorf

service@anextour.de

Fax: 0211/ 78 17 74-99

A-Rosa Flusschiff GmbH

Loggerweg 5

18055 Rostock

service@a-rosa.de

Fax: 0381/ 44 04 01 09

DER Touristik Deutschland GmbH

Humboldstraße 140-144

51149 Köln

kundenbetreuung@dertouristik.com

FOR You Travel GmbH

Arena-Straße 1

40474 Düsseldorf

servoce@foryoutravel.de

Fax: 0211/93 888 44 59

Last Minute Restplatzreisen GmbH (Ltur)

Karlsruher Straße 22

76437 Rastatt

kundenservice@ltur.de

Fax: 07222/50 13 881 78

 

Schauinsland-Reisen GmbH

Stresemannstraße 80

47051 Duisburg

reservierung@schauinsland-reisen.de

Fax: 0203/40 01 68

 

trendtours Touristik GmbH

Rennbahnstraße 72-74

60528 Frankfurt am Main

info@trendtours.de

Fax: 069/1200-6699

TUI Cruises GmbH – MEIN SCHIFF

TUI Cruises GmbH

Heidenkampsweg 58

20097 Hamburg

info@tuicruises.com

TUI Deutschland GmbH

Karl-Wiechert-Allee 23

30625 Hannover

Fax: 0511/567-1301

Bitte denken Sie dran, dass unser System nur funktioniert, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte per E-Mail an info@mzs-recht.de. Wir helfen gern!

Einfach online zur Anspruchsdurchsetzung

Senden Sie uns den Reisevertrag, den Ihnen vorliegenden Reisesicherungsschein und den Muster-Brief zur Erstattung des Reisepreises per E-Mail an info@mzs-recht.de.

Dr. Jochen Strohmeyer und sein Team kümmern sich sofort um Ihre  Angelegenheit. Werden für eine genauere Beurteilung Ihrer Konstellation weitere Unterlagen benötigt, melden wir uns direkt, damit Sie sie uns ganz unkompliziert und formlos übersenden können.

Ausgezeichnete Anwälte
mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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