Wie wir in verschiedenen Beiträgen bereits dargestellt haben, empfehlen wir Anlegern in Nachrangdarlehen ihre Beitrittsverträge auf die wirksame Vereinbarung der sog. Nachrangklausel hin zu überprüfen. Große Zweifel an der Wirksamkeit der Nachrangklausel hegen wir insbesondere bei den…
