PSD3 auf der Zielgeraden: Müssen Zahlungsinstitute jetzt handeln?
Online-Plattformen vor dem AUS?
Bei dem Finanztransfergeschäft handelt es sich um einen Zahlungsdienst nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), der gewerbsmäßig nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betrieben werden darf.
