Rechtsglossar
Es gibt 4 Fachbegriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben D beginnen.
Dachfonds
Englische Bezeichnung Fund of Funds. Investmentfonds, die die eingezahlten Beträge der Anteilseigner ausschließlich in Anteilen anderer Investmentfonds anlegen. Die einzelnen Fonds im Dachfonds bezeichnet man dabei als Subfonds.
Darlehen
Im § 607 BGB ist ein Darlehen definiert, als die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Verpflichtung des Darlehensnehmers, zu einem späteren Zeitpunkt Geld bzw. Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Darlehen der längerfristige Kredit verstanden.
Darlehen, partiarisches
Sonderform des Darlehens. Anstelle einer Zinszahlung wird zugunsten des Darlehngebers eine Gewinnbeteiligung vereinbart.