Rechtsglossar

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Es gibt 4 Fachbegriffe in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben K beginnen.
Kapital
Das Kapital ist die Summe aller von der Unternehmung unbefristet oder befristet, entgeltlich oder unentgeltlich, extern oder intern beschafften eigenen und fremden Finanzmittel.

Kapitalanlage
Bezeichnung für eine langfristige Anlage von Geld, die Zinsen bzw. sonstige Gewinne oder Erträge dem Anleger erwirtschaftet.

Kapitalanlagegesellschaft
Siehe Investmentgesellschaft.

Kapitalbedarf
Der Kapitalbedarf ist diejenige Menge an Kapital, die die Unternehmung zur Finanzierung des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens benötigt.
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mzs Rechtsanwälte

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Kanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Innerhalb dieses Tätigkeitsbereichs verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir vertreten alle Marktteilnehmer zu allen Rechtsfragen, die mit der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten zu tun haben. Gerade dadurch, dass wir die Perspektiven der verschiedenen Marktteilnehmer kennen, können wir unseren Mandanten eine besonders fachkundige Beratung bieten. Der Einsatz von jeweils für die konkrete Aufgabenstellung optimal ausgewählten Anwälten gewährleistet dabei eine effiziente und kompetente Verwirklichung von deren Zielen.

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