VW-Abgasmanipulation – Interessenvertretung für VW- und Porsche-Aktionäre
Als eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland vertreten wir die Interessen von mehreren hundert VW-Aktionären. Anfang Oktober 2015 hatten wir eine der ersten Schadensersatzklagen gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht und gleichzeitig die Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG-Verfahren) beantragt.
Welche Aktionäre dürfen auf Schadensersatz hoffen?
Wir gehen auf Grundlage der bisherigen Informationen davon aus, dass jedenfalls die Aktionäre, welche ab Ende Mai 2014 VW-Aktien erworben haben, gute Aussichten auf Schadensersatz besitzen. Denn das in den USA ansässige International Council on Clean Transportation (ICCT) hatte in Zusammenarbeit mit der West Virginia University am 15. Mai 2014 eine Studie veröffentlicht, nach der bei Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen der VW-Gruppe große Differenzen beim Stickoxidausstoß festgestellt worden waren. VW wurde seitens des ICCT umgehend über diese Studie informiert und stand seit der Veröffentlichung über Monate im intensiven Austausch mit dem ICCT und der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA. Ab diesem Zeitpunkt bestand für den Vorstand der VW AG aus unserer Sicht die Verpflichtung den Vorwürfen mit Nachdruck nachzugehen und den Kapitalmarkt kurzfristig mit einer sog. Ad-hoc-Mitteilung über die Abgasmanipulation zu informieren.
Ob und inwiefern der Vorstand von VW bereits früher auf die Abgasmanipulationen hingewiesen wurde oder im Rahmen seiner Kontrollpflichten („Compliance“) Kenntnis hiervon hätte erlangen müssen, ist noch nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass VW bereits seit dem Jahre 2008 wiederholt auf die mögliche Abgasmanipulation an seinen Diesel-Fahrzeugen hingewiesen worden war. Hier wird die Frage zu klären sein, ob der Vorstand seinen sog. Compliance-Pflichten hinreichend nachgekommen ist.