von Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Toller Erfolg für eine von uns vertretene Anlegerin gegenüber dem Insolvenzverwalter der bc connect GmbH. In einer gerichtlichen Verfügung – unserer Kenntnis nach die erste gerichtliche Äußerung zu den Insolvenzanfechtungen bei bc connect überhaupt – weist das Landgericht Trier darauf hin, dass die Forderung des Insolvenzverwalters nach Rückzahlung der von bc connect an einen Anleger erstatteten Darlehensvaluta nach vorläufiger Einschätzung unberechtigt sei.
Das Gericht teilt damit die von unserer Kanzlei von Beginn an vertretene Auffassung, dass die von dem Insolvenzverwalter erklärte Anfechtung der Rückzahlung der Darlehensvaluta unwirksam ist, da unsere Mandantin als Darlehensgeberin trotz etwaiger Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages einen Anspruch auf Rückzahlung der an die bc connect gewährten Darlehenssumme besaß.
Wir freuen uns sehr über diese erste richterliche Bestätigung unserer Rechtsposition und sind guter Dinge, dass sich diese Wertung in allen von uns betreuten gerichtlichen Auseinandersetzungen durchsetzt. Eine rechtskräftige Entscheidung hierzu ist noch nicht ergangen.
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