Die BaFin hat der NEV New Energy Values GmbH, Horb, mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.
Nach Mitteilung der BaFin bot die Gesellschaft dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre hinweg oder nach mehreren Jahren zu leisten. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis.
Das Unternehmen ist nach dem Bescheid der BaFin vom 11.10.2019 verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Die BaFin weist darauf hin, dass der Bescheid von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig ist.
Wir empfehlen, dass sich Anleger der Nev New Energy Values GmbH bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre Rechtsansprüche informieren. Als Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir gerne für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Verfügung.
Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Anleger seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Beratern und Emittenten von Vermögensanlagen. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.