In einem Klageverfahren einer Anlegerin des Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co. Tankschiff KG ist es der Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf gelungen ein rechtskräftiges Urteil gegen die Erzgebirgssparkasse auf Schadensersatz wegen Falschberatung zu erstreiten. Demnach hat die Sparkasse der Klägerin einen Betrag von € 50.417,50 nebst Zinsen zu zahlen. Die Fondsbeteiligung kann die Anlegerin an die Sparkasse übertragen. Zusätzlich stellt die Sparkasse die Klägerin von allen wirtschaftlichen Nachteilen frei, die aus der Fondsbeteiligung resultieren können.
Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Chemnitz (Az. 6 O 1579/17), da die Sparkasse die Schadensersatzforderung nach der mündlichen Verhandlung anerkannt hat. Nachdem die Zeugen eine unterbliebene Aufklärung über die Risiken von Schiffsfonds und die an die Sparkasse geflossenen Provisionen bestätigt hatten, erkannte die Sparkasse offensichtlich keine Aussichten mehr für eine erfolgreiche Verteidigung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede, der das Urteil für die Anlegerin erstritten hat, freut sich über den Erfolg: „Die vernommenen Zeugen, insbesondere der Bankberater, hatten den Vorwurf der Falschberatung im Wesentlichen bestätigt. Daher blieb der Sparkasse keine andere Wahl als die Schadensersatzforderung anzuerkennen. Es hat sich mal wieder gezeigt, wie wichtig eine ordentliche Beweisführung in Prozessen wegen Falschberatung ist. Im Recht zu sein, genügt nicht, man muss seinen Anspruch auch beweisen können. Hierzu ist eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhaltes und der Beratungsgespräche erforderlich. Der Vortrag von Allgemeinplätzen greift zu kurz. Jeder Einzelfall ist gesondert aufzuarbeiten.“