Seit einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2014 steht es verbindlich fest: Mit falschen Widerspruchsbelehrungen oder fehlenden bzw. verspätet (mit der Police / dem Versicherungsschein) übersandten Vertragsunterlagen entsteht ein unendliches Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers. Betroffen sind Verträge nach dem…
